Der Europäische Gerichtshof hat endgültig über das Verbot von Zwangsimpfungen entschieden

Jede Zwangsimpfung ist standardmäßig illegal

 

Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.

 

Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.

Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.

 

Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.

 

Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.

 

Seit dem 27. Januar hat kein einziger Politiker darüber gesprochen, und das aus gutem Grund. Sie wollen, dass die Leute vergessen, dass es nicht verpflichtend ist und sich selbst, „freiwillig“ impfen lassen.

Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungsgehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet.

 

Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren (VStGB § 5 Unverjährbarkeit)!

 

Council of Europe (Resolution 2361) zum Download)

 

Ergänzung zum Artikel:

 

Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“.

Wie hat die Europäische Union diese Resolution umgesetzt?

 

Quelle: Europäisches Parlament

 

Parlamentarische Anfragen
PDF 50k WORD 11k
22. Oktober 2021
E-004802/2021
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-004802/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Virginie Joron (ID), Jérôme Rivière (ID), Ivan Vilibor Sinčić (NI), Viktor Uspaskich (NI), Maxette Pirbakas (ID), Herve Juvin (ID), Joachim Kuhs (ID), Annika Bruna (ID), Robert Roos (ECR), Julie Lechanteux (ID), Anne-Sophie Pelletier (The Left), Hélène Laporte (ID), Jean-Lin Lacapelle (ID), Jean-François Jalkh (ID), Aurélia Beigneux (ID), Rob Rooken (ECR), Guido Reil (ID)
 Schriftliche Antwort 
 Betrifft: Europarat und Impfstoff gegen COVID-19

 

Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.(1)“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention(2).

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“(3).

1. Wie hat die Europäische Union diese Entschließung umgesetzt?

2. Steht diese Resolution im Widerspruch zur Einführung einer Impfpflicht für Beamte der Europäischen Union?

(1) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_21_5163
(2) Die Förderung der Menschenrechte und die Überwachung ihrer Einhaltung in seinen Mitgliedsländern ist in der Tat die Haupttätigkeit des Europarates. https://www.coe.int/fr/web/human-rights-intergovernmental-cooperation/accession-of-the-european-union-to-the-european-convention-on-human-rights
(3) Résolution 2361 (2021), https://pace.coe.int/fr/files/29004/html; Nummer 7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte; Nummer 7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;