Unheimliche Ähnlichkeiten zwischen den Gesetzen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg in Nazi-Deutschland und den COVID-Pandemiegesetzen

In einem Twitter-Thread, der letzten Monat von Architects for Social Housing geteilt wurde, wurden einige der Gesetze hervorgehoben, die in Deutschland vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in Kraft traten. Die Parallelen zwischen diesen Gesetzen von damals und heute sind wirklich erschreckend.

Die hochgebildete und kultivierte deutsche Bevölkerung stimmte diesen schrittweisen Gesetzen zu, die schließlich zum Holocaust führten, weil sie von Hitler in eine Massenbildungspsychose oder ein Gruppendenken hypnotisiert wurde. Es sind genau die gleichen Techniken, die jetzt von Verhaltenspsychologen und „Nudge-Einheiten“ eingesetzt werden, die die erzeugte Angst vor einem relativ milden Virus mit einer Sterblichkeitsrate von 0,24 % nutzen, um die totalitäre WEF-Agenda „Great Reset“ umzusetzen.

Der Erfolg, den sie bisher in Bezug auf die Anzahl der Menschen hatten, die dem absurden fadenscheinigen Narrativ erlegen sind, ist wirklich schockierend und erschreckend.

Unten aufgelistet finden Sie die Kopie des Twitter-Threads:

Am 23. März 1933 gab das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat dem deutschen Kabinett die Befugnis, Gesetze ohne parlamentarische Zustimmung per Dekret zu erlassen und grundlegende Aspekte der Verfassung außer Kraft zu setzen. Das Gesetz war auf vier Jahre befristet und wurde in den Jahren 1937 und 1941 verlängert.

Am 7. April 1933 wurden mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums politische Gegner des Dritten Reiches (Kommunisten, Sozialdemokraten), Juden und sogenannte „Nichtarier“ aus ihren Positionen entlassen, darunter Lehrer, Professoren, Richter und andere Beamte.

Am 11. April 1933 wurde mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beamtenrechts das Verbot für politische Gegner und Nichtarier auf Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Musiker ausgedehnt, die alle aus ihren Ämtern entlassen wurden.

Am 3. Juli 1934 wurde mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens die Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer in eine zentralisierte Bundesgesetzgebung und -verwaltung überführt, in der Ärzte die Behandlung nach den Grundsätzen des Nationalsozialismus durchführten.

Am 19. August 1934 stimmten 90 % der deutschen Wähler in einer Volksabstimmung für die Zusammenlegung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten, wodurch Adolf Hitler gleichzeitig Regierungschef und Staatsoberhaupt wurde. Dieses fusionierte Amt wurde als „Führer“ bezeichnet, dessen Wort nun Gesetz wurde.

Am 15. September 1935 verbot das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Juden und anderen Nicht-Ariern eheliche und sexuelle Beziehungen mit „Bürgern deutschen oder verwandten Blutes“.

Am 15. September 1935 wurden den deutschen Juden durch das Reichsbürgergesetz die Staatsangehörigkeit und die bürgerlichen Rechte entzogen und sie stattdessen zu „Staatsuntertanen“ gemacht, die als „Personen, die den Schutz des Staates genießen und ihm gegenüber besondere Verpflichtungen haben“ definiert wurden.

Am 18. Oktober 1935 verlangte das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes von allen Heiratswilligen eine Bescheinigung der Gesundheitsbehörde über die Ehetauglichkeit. Diese wurden allen verweigert, die an einer ansteckenden Krankheit litten.

Am 14. November 1935 definierte die erste Zusatzverordnung zu den Nürnberger Gesetzen „Juden“ nicht als Angehörige einer Religions- oder Kulturgemeinschaft, sondern als eine durch Vererbung definierte Rasse. Diese Definition wird heute von der International Holocaust Remembrance Alliance und dem Staat Israel beibehalten.

Am 11. Juli 1938 verbot das Innenministerium den Juden den Besuch von Heilbädern, um die Ansteckungsgefahr mit einem Volk zu beseitigen, das von der nationalsozialistischen Medizin als Überträger körperlicher und moralischer Krankheiten definiert wurde.

Am 23. Juli 1938 wurde den Juden befohlen, Ausweiskarten zu beantragen, die der Polizei oder den Beamten auf Verlangen vorzulegen waren. Diese waren mit dem roten Buchstaben „J“ gekennzeichnet.

Am 17. August wurde angeordnet, dass Juden, die keinen von der Regierung genehmigten Vornamen hatten, den Namen „Israel“ oder „Sara“ zu ihrem eigenen Namen hinzufügen mussten.

Am 3. Oktober 1938 regelte das Dekret über die Konfiszierung jüdischen Eigentums die Übertragung von Vermögenswerten von Juden an Nicht-Juden und zwang die Ersteren in Armut und Obdachlosigkeit.

Am 12. September 1938 wurde den Juden der Besuch von Kinos, Konzerten und der Oper untersagt. Wie das Verbot von Gesundheitssparen und sexuellen Beziehungen war dies eine „Biosicherheitsmaßnahme“, die die frühere Staatsbürgerschaft der deutschen Juden auf das bloße Leben von „Untertanen des Staates“ reduzierte.

Am 12. November 1938 verbot die Verordnung über den Ausschluss der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben den Juden den Besitz von Unternehmen, den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder die Ausübung eines Gewerbes, was sie in den Bankrott, die Arbeitslosigkeit und die Verelendung trieb.

Am 15. November 1938 verbot das Unterrichtsministerium jüdischen Kindern den Besuch der öffentlichen Schulen. Diese „Biosicherheitsmaßnahme“ wurde damit begründet, dass man die arischen Kinder vor der Gefahr einer Ansteckung nicht nur durch den Körper, sondern auch durch den Glauben der jüdischen Kinder schützen wolle.

Am 28. November 1938 schränkte das Innenministerium die Freizügigkeit und Reisefreiheit für Juden ein, die das Dritte Reich nur mit 8 % des Geldwertes ihrer Ersparnisse und ihres Besitzes in Reichsmark verlassen durften.

Am 1. September 1941 verbot die Polizeiverordnung Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet hatten, „sich ohne Judenstern in der Öffentlichkeit zu zeigen“. Außerdem war es Juden untersagt, „das Gebiet ihrer Gemeinde ohne schriftliche Genehmigung der örtlichen Polizei zu verlassen“.

Am 24. April 1942 wurde den Juden im gesamten Dritten Reich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel untersagt.

Zwischen den Nürnberger Gesetzen im September 1935 und dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im September 1939 erließ das Dritte Reich mehr als 120 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit über 400 gesetzlichen Beschränkungen, die mit dem Schutz der Gesundheit des deutschen Volkes begründet wurden.

 

Diese stellten einen epidemiologischen Diskurs dar, der nicht weniger rechtlich legitimiert war, weil er vollständig von nationalsozialistischen Ärzten und Wissenschaftlern hergestellt wurde: Schutz vor Krankheit und Heilung bei Ansteckung, Identifizierung der Infizierten und Isolierung der Erkrankten.

Dem „Holocaust“, auf den das Dritte Reich von denjenigen reduziert wird, die seine Geschichte auslöschen wollen, gingen acht Jahre mit Gesetzen voraus, die die Juden so vollständig ihrer Rechte beraubten, dass zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung im Jahr 1941 keine gegen sie begangene Handlung als Verbrechen angesehen werden konnte.

Diejenigen, die Vergleiche zwischen dem Angriff auf die Menschenrechte im heutigen Europa und Nazi-Deutschland anprangern, verstecken sich nicht nur hinter der Tatsache, dass der Biosicherheitsstaat noch nicht so schlimm ist wie das Dritte Reich, sondern verschließen auch die Augen davor, wie totalitäre Staaten rechtlich aufgebaut sind.